Gewalt im häuslichen Bereich mit meist schweren körperlichen und psychischen Misshandlungen verletzt das menschliche Sicherheitsbedürfnis in seinem Kernbereich. Studien belegen, dass vor allem bei Kindern und Jugendlichen solche alltäglichen Gewalterfahrungen die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhen, diese Verhaltensmuster zu übernehmen und später selbst Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten anzuwenden. Auch deshalb darf häusliche Gewalt nicht als Privatsache verharmlost werden. Sie muss vielmehr als gesellschaftliches Problem wahr- und ernst genommen werden. Um frühzeitig den Kreislauf der Gewalt in der Familie zu durchbrechen, müssen die Delikte im sozialen Nahraum konsequent vom Staat verfolgt werden, denn die Opfer – und das sind meist Frauen und Kinder – haben Anspruch auf Schutz und Sicherheit.
Das Platzverweisverfahren im Hohenlohekreis:
Nachdem das österreichische Gewaltschutzgesetz in Deutschland bundesweit Beachtung fand und Baden-Württemberg ein Pilotprojekt "Platzverweisverfahren" initiierte, wurde dieser Themenbereich auch in den regelmäßigen Besprechungen zwischen Polizei, Landkreisverwaltung und Kommunen erörtert.
Was hatte sich nun geändert?
Schon in der Vergangenheit schritten Polizeibeamte ein. Sie versuchten den Familienstreit zu schlichten, nahmen Anzeigen auf und manch betrunkener Ehemann fand sich zur Ausnüchterung im Polizeigewahrsam wieder. Damit war bislang die Arbeit der Polizei beendet. Die Kommunalverwaltungen und die Hilfsorganisationen mit ihren Beratungsangeboten wurden darüber nicht unterrichtet.
Heute wird in bestimmten Fällen von Familienstreitigkeiten von den einschreitenden Polizeibeamten ein zeitlich befristeter Platzverweis ausgesprochen. Der Wohnungsschlüssel wird beschlagnahmt und der Täter darf sich weder in der gemeinsamen Wohnung noch im direkten Umfeld aufhalten. Dies alles geschieht nach dem Grundsatz, dass der Täter und nicht das Opfer die Wohnung verlassen muss.
Ganz im Vordergrund steht die Hilfe für die gesamte Familie, die Hilfe für Opfer, Täter und Kinder. Mit dem Versuch einer nachhaltigen Lösung der Probleme, soll die Gewaltspirale gestoppt und insbesondere den Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen ermöglicht werden.
Hierzu wurde mit Wirkung zum 22. November 2008 das Polizeigesetz von Baden-Württemberg um den § 27a ergänzt, der die polizeilichen Eingriffsrechte und Maßnahmen zu den Bereichen "Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot" detailliert regelt.